Vom 09.10. - 16.10.2010 findet die Kinder-/Jugendfreizeit zum Stechlinsee statt.

Anmeldungen sind ab sofort bei Kerstin, Marc, Peter und Ulli N. möglich.

Anmeldeschluss ist Samstag, 18.09.2010.

 Anmeldeformular

 Einverständniserklärung

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Geschrieben von: Marc Cieslarczyk   
Donnerstag, 09. März 2006 um 11:42 Uhr
Vereinsbeiträge ( beschlossen auf der Mitgliederversammlung vom 13.02.2005 ): 

Vereinsbeiträge  
Vereinsbeiträge pro Quartal pro Jahr
für aktive Mitglieder 24,- € 80,- €
für Ehepartner 21,- € 70,- €
für Jugendliche unter 14 Jahre 9,- € 30,- €
für Jugendliche von 14 bis unter 21 Jahre 15,- € 50,- €
für Studenten, Auszubildende, Wehr- oder Zivildienstleistende 15,- € 50,- €
für Mitglieder ohne VDST Mitgliedschaft*3 15,- € 55,- €

Aufnahmegebühren  
  ohne Tauchschein Grund- tauchschein*5 CMAS * oder höher*5
für Erwachsener ab 21 Jahre € 140*2 € 100*1*2 € 60*1
für Ehepartner eines Vereinsmitgliedes € 100*2 € 100*2 € 60*1
für Kinder und Jugendliche unter 21 Jahre € 35 € 35 € 35
für Studenten, Schüler, Azubis, Wehr- und Zivildienstleistende €100*2 € 80*1*2 € 50*1
für Mitglieder ohne VDST Mitgliedschaft € 35 € 35 € 35


*1 Die Aufnahmegebühr beinhaltet keinen Taucherpass und kein Logbuch! Taucherpass und Logbuch können bei Bedarf über den Verein erworben werden.
*2 Die (weitere) Ausbildung bis DTSA*/ CMAS* ist in der Aufnahmegebühr enthalten (5 Prüfungstauchgänge einschl. Leihausrüstung sowie Theorie und Hallenbadausbildung, sofern noch kein Grundtauchschein vorhanden ist), jedoch nicht die Kosten für die erforderlichen Formulare des VDST, den sog. „Abnahmesatz“, von derzeit 18,- € (Stand: Jan 2004) oder für ggf. erforderliche Nachprüfungen.
*3 Diese Mitglieder werden nicht beim VDST (Verband Deutscher Sporttaucher) gemeldet und sind folglich nicht über den VDST versichert. Für das Tauchen außerhalb von Vereinsveranstaltungen besteht dann kein Versicherungsschutz!
*4 Bei einem Wechsel vom Status ohne VDST-Mitgliedschaft zum Status mit VDST-Mitgliedschaft, ist die Differenz zwischen der bereits bezahlten Aufnahmegebühr und derjenigen Aufnahmegebühr zu zahlen, die gemäß der zum Zeitpunkt des Wechsels gültigen Beitragsordnung und vorhandenen Qualifikation von Neumitgliedern mit VDST-Mitgliedschaft erhoben wird.
*5 Oder gleichwertige Qualifikation, gemäß VDST-Äquivalenzliste.
Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, 15. Juli 2010 um 07:28 Uhr
 
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